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Pressemitteilung
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13. Oktober 2007
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Cuxhavener Erklärung
Tagung der innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU in Cuxhaven fordert:
„Sicherheitsarchitektur an veränderte Herausforderungen des Terrorismus anpassen“
Cuxhaven. Auf ihrer zweiten Jahrestagung 2007 haben die innenpolitischen Sprecher der CDU- und CSU-Fraktionen aus Bund und Ländern eine „Cuxhavener Erklärung“ zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in Deutschland beschlossen. Darin fordern die Unions-Innenpolitiker die Bundesregierung sowie die Landesregierungen auf, die Sicherheitsarchitektur der Behörden und die rechtlichen Möglichkeiten zur Terrorismusbekämpfung an die veränderte Sicherheitslage anzupassen.
Vor allem solle mit dem BKA-Gesetz das Bundeskriminalamt endlich die notwendigen Kompetenzen erhalten, um internationalen Terrorismus wirksam abzuwehren. Dazu gehören für die innenpolitischen Sprecher verdeckte polizeiliche Maßnahmen wie die präventive Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung, die Online-Durchsuchung von Computern terrorverdächtiger Personen und das Instrument der Rasterfahndung. Weiterhin solle die Ausbildung in Terror-Camps bestraft werden. Einig waren sich die Innenexperten auch darüber, dass aufgrund der geänderten Sicherheitslage künftig Bundeswehreinsätze im Innern unter verfassungsrechtlich klaren Regelungen ermöglicht werden müssten. Die Unionspolitiker sprachen sich dafür aus, dass Bund und Länder ausreichend Personal in den jeweiligen Sicherheitsbehörden vorhalten sollen.
Die „Cuxhavener Erklärung“ hat folgenden Wortlaut:
1. Online-Durchsuchung ermöglichen
Bei der Kommunikation über Computer und Internet darf es keine geschützten Räume für Straftäter und politische Extremisten geben. Die heimliche Online-Durchsuchung der Computer von Terrorverdächtigen muss nach richterlicher Prüfung und Genehmigung möglich sein. Deshalb sind rechtsstaatliche Korrekturen zur Absicherung der Online-Durchsuchung notwendig. So ist auch zu beraten, ob neben einer richterlichen Kontrolle eine zusätzliche vertrauliche Unterrichtung eines parlamentarischen Kontrollgremiums sinnvoll ist. Es ist nicht geplant, Computer von unbescholtenen Bürgern zu durchsuchen, sondern die von gezielt mittels umfangreicher Vorfeldermittlungen identifizierten Gefährdern. Daher besteht kein Anlass zu Misstrauen gegenüber unseren Sicherheitsbehörden.
Ein Verzicht auf diese technische Maßnahme macht uns stärker von den Informationsfähigkeiten ausländischer Dienste abhängig. Wir können es nicht zulassen, blind und wehrlos gegenüber der terroristischen Bedrohung zu werden, weil unsere Sicherheitsbehörden keine rechtliche Möglichkeit haben, in die Kommunikationsstrukturen von terrorverdächtigen Personen einzudringen und Anschläge frühzeitig zu verhindern. Solange die rechtlichen Voraussetzungen nicht geschaffen werden, besteht ein hohes Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung in Deutschland. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit würde mit einer transparenten Regelung zur Online-Durchsuchung nicht gestört, sondern nachhaltig gesichert werden.
2. Ausbildung in Terror-Camps bestrafen
Wir benötigen eine praxistaugliche Vorschrift zur Strafbarkeit des Besuchs von Ausbildungslagern des Terrorismus. Zukünftig muss mit einer Strafe rechnen, wer eine terroristische Ausbildung absolviert. Der Rechtsstaat darf nicht tatenlos zusehen, wenn potenzielle Gewalttäter im Ausland in terrorrelevanten Techniken trainiert werden (z. B. Bombenbau). Der Nachweis einer konkreten Attentatsabsicht ist dagegen wenig sinnvoll und auch lebensfremd. Eine Person, die ein solches Terroristenlager wie z. B in Afghanistan oder Pakistan besucht, stellt eine potentielle Gefahr dar.
3. BKA-Gesetz zügig beraten
Das BKA-Gesetz muss auf Bundesebene nun zügig beraten werden. Mit der Föderalismusreform wurde dem Bundeskriminalamt vor einem Jahr die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen. Wir brauchen jetzt endlich ein Gesetz, das diese für den Bund neue Kompetenz auch hinreichend ausfüllt. Dazu gehören verdeckte polizeiliche Maßnahmen wie die präventive Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung, die Online-Durchsuchung von Computern terrorverdächtiger Personen und das Instrument der Rasterfahndung. Das Bundeskriminalamt muss rasch in die Lage versetzt werden, auf die neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Dabei ist darauf zu achten, dass bei der Ausgestaltung neuer Präventivkompetenzen des BKA die Balance einer föderal organisierten Sicherheitsarchitektur erhalten bleibt.
4. Einsatz der Bundeswehr im Innern verfassungsrechtlich regeln
Angesichts der globalen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus greift die klassische Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Sicherheit nicht mehr. Die Abwehr einer terroristischen Bedrohung im Inland ist in erster Linie eine Angelegenheit der Sicherheitsbehörden. Trotzdem kann es zu Fällen kommen, in denen polizeiliche Mittel der Gefahrenabwehr nicht mehr ausreichen, um einen wirkungsvollen Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Zur Schließung dieser Schutzlücke ist der erweiterte Einsatz der Streitkräfte im Innern notwendig. Dafür streben wir eine verfassungsrechtliche Klarstellung an. Ein Bundeswehreinsatz im Inland darf dabei nicht auf den Luftraum beschränkt bleiben. Auch die Seesicherheit bzw. die Wasserwege sind durch Terroristen gefährdet.
5. Personalausstattung sicherstellen
Es nützen alle rechtlichen Vorkehrungen nichts, wenn das notwendige Personal nicht vorhanden ist. Bund und Länder sind aufgerufen zu prüfen, eine ausreichende personelle Besetzung der jeweiligen Sicherheitsbehörden zu gewährleisten.
Die in jüngster Zeit bei uns verhinderten Anschläge haben gezeigt, dass zur Terrorbekämpfung ein erheblicher personeller Einsatz über einen langen Zeitraum notwendig ist. Wir können die Sicherheit dauerhaft nur gewährleisten, wenn ausreichend hoch qualifiziertes Personal vorhanden ist.
Rein ideologisch begründete Einwände sind in der notwendigen Debatte um eine Sicherheitsarchitektur, die den gewachsenen Herausforderungen einer terroristischen Bedrohung gewachsen ist, fehl am Platze. Wir setzen auf eine sachorientierte Diskussion. Dabei muss auch klar sein: es bedrohen nicht diejenigen unseren demokratischen Rechtsstaat, die sich für die Sicherheit und damit auch für die Freiheit einsetzen. Die Bedrohung kommt von denen, die unseren Rechtsstaat und unsere Werte- und Gesellschaftsordnung ablehnen und diese mit Anschlägen angreifen oder gar beseitigen wollen.