Konferenz der innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU am 07./8. November 2008 in Koblenz

Tagung der innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU am 07./.08. November 2008 in Koblenz

Bild v. l.: Hans-Christian Biallas MdL, Vorsitzender der Konferenz; Dr. Theo Zwanziger, Präsident des DFB; Michael Hörter MdL, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz

Hans-Christian Biallas MdL, Vorsitzender im Gespräch mit Dr. Theo Zwanziger, Präsident des DFB

Hans-Christian Biallas MdL, Vorsitzender; Wolfgang Bosbach MdB, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Dr. Theo Zwanziger, Präsident des DFB

Hans-Christian Biallas MdL im Gespräch mit Waldemar Kindler, Landespolizeipräsident des Freistaates Bayern
Presseerklärung der Konferenz der
innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in Bund und Ländern
am 7./ 8. November in Koblenz
In Deutschland werden zurzeit mehr als 700 Personen islamistisch-terroristischen Kreisen zugerechnet. Rund 100 davon werden derzeit von den Ländern als Gefährder bezeichnet und besonders intensiv beobachtet. Auch Islamisten aus ganz Deutschland werden in Terrorcamps im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet ausgebildet, ein Teil der radikalisierten und ausgebildeten Dschihadisten kehren nach Deutschland zurück und werden zur Gefahr.
Im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger muss der Gesetzentwurf, mit dem der Aufenthalt in einem Terrorcamp unter Strafe gestellt wird, endlich auf den Weg gebracht werden. Dabei darf die Strafbarkeit nicht vom Nachweis einer besonderen terroristischen Motivation - so aber der Entwurf des Bundesjustizministeriums - abhängig gemacht werden. “Wozu sonst, wenn nicht zur Vorbereitung schwerwiegender terroristischer Taten, sollte denn die Ausbildung in einem Terror-Camp denn sonst dienen? Wir können doch nicht warten, bis die Straftat begangen ist“, betonten die innenpolitischen Sprecher. Die Behörden müssen daher schon dann eingreifen können, sobald sich jemand darauf vorbereitet hat, einen Anschlag zu begehen.
Auch das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt muss schnellstmöglich verabschiedet werden. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll mit der Novelle die erforderlichen Instrumente erhalten, um Aufgaben der Gefahrenabwehr im Bereich des internationalen Terrorismus ausführen zu können. Obwohl diese Aufgaben dem BKA bereits am 1.August 2006 im Rahmen der Föderalismusreform I übertragen worden sind, wurden ihm immer noch nicht die entsprechenden Kompetenzen übertragen. Dies ist ein Zustand, der unverzüglich beendet werden muss. Vorgesehen sind Präventivbefugnisse, die die Landespolizeien bereits heute haben. Neu ist die Befugnis zur Online-Durchsuchung, die unter engen Voraussetzungen grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung ermöglicht wird. Die Novelle berücksichtigt vollständig die Vorgaben der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. So sind neben Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung auch Benachrichtigungspflichten und Regelungen zum Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen vorgesehen. Diese Ergänzungen des BKA-Gesetzes sind maßgebliche Bausteine der Sicherheitsarchitektur des Bundes.
Im Blick auf die in 2007 um ein Drittel gestiegenen Zahlen von Ermittlungsverfahren im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der Prostitution forderten die innenpolitischen Sprecher die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung einer Visa-Warndatei. "Das wirksamste Mittel neben der Erhöhung des Fahndungsdrucks ist, dass wir nunmehr unverzüglich die Visa-Warndatei bekommen. Wir haben es hier mit mafiösen Strukturen zu tun, die oft nach dem gleichen Schema verfahren. Das ist Organisierte Kriminalität. Deshalb müssen schon bei der Erteilung eines Visums die Möglichkeiten verbessert werden, mit einer Warndatei die Einreise von Kriminellen zu verhindern. In dieser Datei würden alle Personen auftauchen, die schon einmal wegen falscher Papiere oder fragwürdiger Visa-Anträge aufgefallen sind - ob als Antragsteller oder als Betroffene.“
Der Forderung verschiedener Polizeigewerkschaften, wonach der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) den Einsatz von Polizisten bei Fußball-Spielen selbst bezahlen sollen, erteilten die innenpolitischen Sprecher eine Absage: "Es ist Kernaufgabe der Polizei, bei Veranstaltungen die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Das gilt ohne Abstriche auch für den Bereich des Sports.“ Die Profi-Klubs greifen nicht dem Steuerzahler in die Tasche, wenn sie kostenlose Polizei-Einsätze nutzen. Die Bundesliga-Vereine zahlen in ganz erheblichem Umfang Steuern und tragen damit auch zur Finanzierung der Polizei bei. Wenn man im Fußball eine Zahlungspflicht einführen will, müsste dies konsequenterweise auch für andere Großveranstaltungen gelten. Dann müssten auch Organisatoren einer Demonstration oder eines Rockkonzerts für Polizeischutz bezahlen. Dies halten wir jedoch für falsch, erklärten die innenpolitischen Sprecher.